Nachrüstung mehrerer Feststellanlagen in einem Verwaltungsgebäude des Züricher Unterlandes.
Das Gebäude besteht schon, nach der Überprüfung der lokalen Feuerpolizei mussten einige Türen mit Feststellanlagen nachgerüstet werden.
Erst wurde die Situation mit unserem Techniker und einem Elektriker vor Ort begutachtet. Denn die Türsituationen sind nicht ganz einfach. Eine Türe öffnet genau an ein Fenster, eine andere Türe öffnet in eine Ecke hinein, aber nicht direkt an die Wand. Die Türen öffnen wegen des Handgriffes und der baulichen Gegebenheit nicht ganz bis an die Wand. Somit muss der Abstand zwischen der Wand und der Türe mit dem entsprechenden Elektrohaftmagnet und der Ankerplatte gelöst werden. Eine andere Türe war von der Öffnung her nicht problematisch, dafür war für die Zentrale RZ-24 sehr wenig Platz vorhanden. Ebenfalls mussten die Kabel an die entsprechenden Orte erst gezogen werden.
Nach der Besichtigung hat der Elektriker die Kabel an die passenden Stellen verlegt und unser Techniker konnte die Elektrohaftmagnete, Ankerplatten, Rauchmelder und die Zentrale RZ-24 verbauen.
Die Türen bleiben somit immer offen, nur im Brandfall werden diese durch das Auslösen des Rauchmelders gelöst und schliessen. Sollen die Türen für die jährliche Wartung oder aus einem anderen Grund geschlossen werden, können diese via Taster auf der Zentrale oder via Auslösetaster auf dem Elektrohaftmagnet geschlossen werden.
Bei Neubauten können Haftmagnete und Ankerplatten einfacher und diskreter verbaut werden. Meistens werden diese auf Kopfhöhe verbaut. Auch die Stromversorgung wird in und nicht auf die Wand verbaut.
Feststellanlagen halten Türen und Tore im Normalbetrieb offen und sorgen gleichzeitig im Brandfall dafür, dass sie automatisch schliessen.
Im Brandfall stellen Feuerschutzabschlüsse sicher, dass sich ein Feuer nicht ungehindert im ganzen Gebäude ausbreiten kann. Daher müssen Türen und Tore in Brandabschnittswänden für diesen Zweck geprüft und zugelassen werden sowie laut Vorschrift selbstschliessend sein.
In vielen Gebäuden ist es jedoch notwendig, einen Feuerschutzabschluss oder Rauchschutzabschluss (zeitweise) offenzuhalten. Wird dafür ein Keil oder Ähnliches verwendet, können die Türen und Tore ihre Funktion im Brandfall nicht erfüllen! Daher müssen für diesen Zweck Feststellanlagen eingesetzt werden.
Feuer und Rauch können extrem gefährlich sein. Bricht in einem Gebäude ein Brand aus, so kann er sich – wenn nicht entsprechende Vorkehrungen getroffen sind, rasend schnell ausbreiten.